E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kindesalter als Kriterium für Übernachtungsbesuche allein nicht ausreichend

Das Kindesalter alleine kann nicht als alleiniges und maßgebliches Kriterium dafür herangezogen werden, Übernachtungsbesuche bei dem nur umgangsberechtigten Elternteil zu untersagen.

Dies gilt um so mehr bei nicht weit entfernt auseinanderliegenden Wohnorten beider Eltern.

Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Übernachtungsbesuchen eiines Kindes sind vielmehr die Belastbarkeit des Kindes, die Intensität der Beziehung des Kindes zum Umgangsberechtigten, die Interessen und Bindung des Kindes zu seinen Eltern, das Verhältnis der Eltern untereinander, Situation und Betreuungsmöglichkeiten des Umgangsberechtigten, Wille und Alter des Kindes, sowie sein Entwicklungs- und Gesundheitszustand.

Will die Mutter Übernachtungsbesuche des Kindes aufgrund angeblicher Drogen und Alkoholprobleme des Umgangsberechtigten ausschließen, so muss sie ihre Vorwürfe durch konkrete und substantiiert vorgetrageneTatsachen untermauern.
 
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil OLG Saarbruecken 6 UF 20 13 vom 23.01.2013
Normen: BGB § 1684 I, IV; FamFG § 26
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01