E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kontrolle befristeter Arbeitsverträge muss umfassend erfolgen

Bei der Kontrolle wiederholter Befristungen von Arbeitsverträgen, dürfen sich die Gerichte nicht allein auf die Überprüfung des Vorliegens eines sachlichen Grundes beschränken.

Vielmehr müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden und hierbei insbesondere die Gesamtdauer und Anzahl der geschlossenen befristeten Verträge zur Verrichtung der gleichen Arbeit. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob der Arbeitnehmer immer auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt war oder er unterschiedliche Aufgaben erfüllte.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 7 AZR 225 11 vom 13.02.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-10-31 wid-149 drtm-bns 2024-10-31