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Kündigung und Abwicklung

Rechtsanwalt Kündigung Hamburg

Der Abwicklungsvertrag basiert auf einer Kombination aus einseitigem und zweiseitigem Rechtsgeschäft. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch Kündigung und damit durch ein einseitiges Rechtsgeschäft. Die Regelung von Modalitäten bzgl. der Trennung erfolgt über das zweiseitige Rechtsgeschäft des Abwicklungsvertrags.

Dem Abwicklungsvertrag geht immer eine Kündigung durch den Arbeitgeber, meist eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung, voraus. Über den Abwicklungsvertrag bringt der Arbeitnehmer zum Ausdruck, die Kündigung hinzunehmen und regelt mit dem Arbeitgeber einvernehmlich nur die Pflichten und Rechte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beispielsweise eine Abfindung, den Erwerb eines Dienstwagens oder den Wortlaut des Zeugnisses. Die arbeitsrechtliche Praxis hat nach Zögern diese Unterscheidung zwischen Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag angenommen.

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